Allgemeine Geschäftsbedingungen (in der Folge AGB)
MICRO TECH LAB, Dr.Richard Rudnicki / Hans Friz WEG 24
8010 Graz, Austria
1 Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), und zwar unabhängig von der Art des Rechtsgeschäftes. Sämtliche unserer privat rechtlichen Willenserklärungen sind auf Grundlage dieser AGB zu verstehen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
2. Vertragsabschluss
(1) Unsere Anbote verstehen sich unverbindlich und freibleibend. Von diesen AGB oder anderen unserer schriftlichen Willenserklärungen abweichende mündliche Zusagen, Nebenabreden und dergleichen, insbesondere solche, die von Verkäufern, Zustellern, etc, abgegeben werden, sind für uns nicht verbindlich. Der Inhalt der von uns verwendeten Prospekte, Homepage, Werbeankündigungen etc wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde.
(2)Jeder Auftrag bedarf zum Vertragsabschluss einer Auftragsbestätigung. Das Absenden oder Übergeben der vom Kunden bestellten Ware bewirkt ebenfalls den Vertragsabschluss.
3. Lieferungen
(1) Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder Materialmangel bei uns oder unserem Lieferanten sowie alle Umstände, die nicht auf grober Fahrlässigkeit beruhen und welche die Ausführung übernommener Aufträge ganz oder teilweise unmöglich machen, verzögern oder wesentlich erschweren, berechtigen uns, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Bestellers vom Vertrag zurückzutreten, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder Teillieferungen durchzuführen.
(2) Zum Begriff "höhere Gewalt" zählen alle Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen und geeignet sind, die ordnungsgemäße Erfüllung unserer Verpflichtungen zu behindern oder zu vereiteln. Hiezu zählen insbesondere Krieg, Mobilmachung, kriegsähnliche Ereignisse, Unruhen, Streik, Fabrikationsunterbrechungen, Naturkatastrophen, Feuer in unserem Einflussbereich bzw. bei Sublieferanten, gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen.
(3) Wir sind zur Vornahme von Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt. Mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen, sind wir berechtigt, einzelne Teillieferungen und Teilleistungen zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer zu fakturieren.
(4) Wenn der Besteller uns keine Anweisungen bezüglich der Versendungsart erteilt hat, wählen wir unter Beachtung der handelsüblichen Sorgfalt jenen Versandweg, der uns am vorteilhaftesten erscheint.
(6) Bei Lieferungen von Waren geht die Gefahr mit der Übergabe an den Transporteur auf den Besteller über, selbst wenn der Erfüllungsort vom Ort der Übergabe der Ware an den Transporteur verschieden ist. Es ist gleichgültig, ob wir selbst den Transport durchführen oder ein Dritter.
(7) Wir übernehmen für die Lieferungen und Leistungen keine Haftung, wenn der Besteller bei Vertragsabschluß die zu liefernde Ware nicht ausreichend bezeichnet hat.
4. Preis und Zahlungsbedingungen
(1)Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen.
(2) Unsere Preise verstehen sich ab Lager Graz, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Dem Besteller werden die am Liefertag gültigen Preise verrechnet. Im Produktpreis ist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, die Verpackung der Ware und die Lieferung enthalten.
(3) Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Unsere Rechnungen sind ab Warenübernahme zur Zahlung fällig. Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
(4) Sämtliche Versandkosten, Transportkosten und Transportversicherung, Zölle und gesetzliche Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Bestellers.
(5) Unsere Rechnungen sind - abgesehen von Rechnungen für Ersatzteile, Reparatur- und Wartungsarbeiten - Nach Erhalt der Ware, netto ohne Abzug.
(6) Zur Verrechnung gelangende Rabatte werden ausschließlich nur vom Warenwert ab Lager Graz aber nicht von dem Zubehör, Kleinteile, Transport- oder sonstigen Kosten und Leistungen gewährt.
(7) Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils älteste und offene Forderung angerechnet.
8) Der Besteller ist in keinem Fall berechtigt, eine Aufrechnung gegen bestehende oder behauptete Gegenforderungen vorzunehmen bzw. fällige Zahlungen, aus welchen Gründen immer, insbesondere wegen behaupteter Gegenansprüche und/oder Gewährleistungsansprüche, zurückzubehalten.
5. Verzugszinsen
(1) Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir ab Fälligkeit berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über der Sekundärmarktrendite/Bund lt statistischem Monatsheft der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen. Weitere Ansprüche, wie insbesondere der Anspruch auf höhere Zinsen, aus dem Titel des Schadenersatzes bleiben vorbehalten.
6. Vertragsrücktritt
(1) Neben den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen sind wir auch bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners oder Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(2) Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw Sicherstellungen zu fordern oder - gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist - vom Vertrag zurückzutreten.
7 Mahn- und Inkassospesen
Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal € 40,00 zuzüglich Porto pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,70 zu ersetzen. Darüber hinaus sind uns alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, z.B. die eines Inkassoinstitutes, wobei maximal die Vergütung gebührt, die sich aus der Verordnung des BMwA über Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergibt.
8. Lieferung, Transport
(1) Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung.
9. Lieferfrist
(1) Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
(2) Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
Erfüllungsort für Zahlungen ist Graz. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Graz als vereinbart. Auf die gegenseitigen Rechtsbeziehungen findet ausschließlich das in der Republik Österreich geltende Recht Anwendung, wobei die internationalen Kaufrechte ausgeschlossen werden.
11. Geringfügige Leistungsänderungen
Geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (zB bei Maßen, Farben, Gewicht, Größe etc).
12. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
(1) Die empfangene der Sendung ist sofort auf Transportschäden zu untersuchen. Weiters ist die Sendung auf Vollständigkeit zu prüfen. Alle Beanstandungen oder mangelhafter oder unvollständiger Lieferung oder Leistung sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen, längstens aber binnen sechs Werktagen. Unterbleibt diese Mitteilung, so gelten unsere Lieferungen und Leistungen als einwandfrei. Diese Mitteilung ist wegen der Inanspruchnahme der Transportversicherung unerlässlich. Verdeckte Mängel sind uns unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
(2) Zur Mängelprüfung und -beseitigung beauftragte Personen sind nicht zur Anerkennung von Mängeln mit der Wirkung gegen uns berechtigt, soweit sie nicht für unser Unternehmen handelsrechtlich vertretungsbefugt sind oder diese Anerkennung schriftlich erfolgt.
(3) Durch Instandsetzung, Ersatzlieferung oder Anerkenntnis wird der Ablauf der Gewährleistungs-, Garantie- und Verjährungsfrist nicht gehemmt.
(4) Der Besteller ist nur berechtigt, bei behebbaren Mängeln, die Verbesserung bzw. bei unbehebbaren Mängeln die Ersatzlieferung zu fordern.
(5) Führt die Verbesserung nicht zum Erfolg, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Preisminderung zu gewähren oder vom Vertrag zurückzutreten.
(6) Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind.
13. Schadenersatz
(1) Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen uns sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
(2) Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt drei Jahre ab Lieferung der Ware. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
c) Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verloren gegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat.
14. Produkthaftung
(1) Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
(2) Über die unter Punkt 12. hinausgehenden Gewährleistungsansprüche haften wir nicht. Insbesondere haften wir nicht für Schäden im Vermögensbereich des Bestellers, auch nicht für Folgeschäden jeder Art. Dieser Haftungsausschluss ist jedoch nicht gültig bei vorsätzlicher Schädigung durch uns oder bei auffallend grober Sorglosigkeit oder grober Fahrlässigkeit.
(3) In allen Fällen, in denen unsere Haftungsbegrenzung aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen unzulässig ist, haften wir nur für den Ersatz jenes Schadensbetrages, der uns im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller uns bekannter oder schuldhaft unbekannter Umstände vorhersehbar war, höchstens jedoch für das vom Besteller empfangene Entgelt.
15. Reparatur- und Wartungsarbeiten
Die angeführten Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen sind analog auch für Reparatur- und Wartungsarbeiten anzuwenden. Reparatur- und Wartungsarbeiten sind solche, die außerhalb der Gewährleistung erbracht werden.
16. Verpackungen
Verpackungen werden dem Besteller verrechnet und nicht zurückgenommen.
17. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
(1) Alle Waren und Sachen werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
(2) Bei Zurückforderung bzw. Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache durch uns liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir - unbeschadet weiterer Ansprüche - berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.
(3) Sofern der Erwerber die von uns gelieferten Waren oder Sachen vor Erfüllung sämtlicher unserer Forderungen verarbeitet oder bearbeitet , erwirbt er dadurch nicht Eigentum daran. Wir erwerben Miteigentum an der dadurch entstandenen neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Waren zu den anderen verarbeiteten Waren im Zeitpunkt der Ver - oder Bearbeitung.
(4) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren darf der Käufer weder verpfänden noch sicherungshalber übereignen. Bei etwaigen Pfändungen oder sonstiger Inanspruchnahme durch dritte Personen ist der Käufer verhalten, unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich zu verständigen.
(5) Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
(6) Nehmen wir auf Grund des Eigentumsvorbehaltes die gelieferte Ware zurück, so haftet der säumige Besteller für jeden Mindererlös, der sich beim Weiterverkauf ergibt. Er hat weiters die durch einen eventuellen Rück- oder Weitertransport an Dritte entstandenen Kosten zu ersetzen.
(7) Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Bestellers ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder auch nur Zahlungsstockung eintritt.
18. Forderungsabtretungen
(1) Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber in Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 VersVG bereits jetzt an uns abgetreten.
(2) Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
19. Zurückbehaltung
Der Kunde ist bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
20. Terminsverlust
(1) Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen abzustatten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständigen Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.
21. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht Graz zuständig.
22. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
(1) Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
(3) Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
23. Sonstige Vertragsbeziehungen
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Leihsendungen und Kommissionen. Bei diesen Verträgen trägt der Vertragspartner jeden Schaden, der durch Beschädigung oder Verlust des Leihgegenstandes bzw. der Kommissionsware entsteht, wobei sich seine Haftung auch auf Zufall erstreckt.
24. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im übrigen nicht.